Jδhrliche Hundesteuer der umliegenden Gemeinden

                    und Stδdte laut Anfrage vom Juni 2009

 

Ersthund

Zweithund

weitere Hunde

Hunde, die

unter die „Listen-hundeverordnungen" fallen

Alheim

30,72 €

61,44 €

92,00 €

        siehe Ersthund

Bad Hersfeld

60,00 €

84,00 €

96,00 €

              600,00 €

Bebra

42,90 €

60,00 €

60,00 €

204,00 €

Breitenbach / H.

25,00 €

40,00 €

50,00 €

350,00 €

Cornberg

36,00 €

72,00 €

108,00 €

         siehe Ersthund

Eiterfeld

30,00 €

48,00 €

60.00 €

300,00 €

Friedewald

60,00 €

72,00 €

84,00 €

300,00 €

Hauneck

50,00 €

75,00 €

100,00 €

         siehe Ersthund

Haunetal

50,75 €

75,00 €

100,00 €

          siehe Ersthund

Heringen

30,00 €

60,00 €

75,00 €

          siehe Ersthund

Hohenroda

60,00 €

72,00 €

72,00 €

          siehe Ersthund

Kirchheim

36,00 €

60,00 €

84,00 €

300,00 €

Ludwigsau

37,50 €

60,00 €

90,00 €

348,00 €

Nentershausen

36,00 €

72,00 €

108,00 €

360,00 €

Neuenstein

24,00 €

36,00 €

48,00 €

          siehe Ersthund

Niederaula

30,00 €

40,00 €

60,00 €

                500,00 € 

Oberaula

30,60 €

55,20 €

85,80 €

          siehe Ersthund

Philippsthal

36,00 €

60,00 €

60,00 €

600,00 €

Ronshausen

39,60 €

79,20 €

118,80 €

               500,00 €

Rotenburg

36,00 €

72,00 €

108,00 €

612,00 €

Schenklengsfeld

36,00 €

60,00 €

84,00 €

600,00 €

Wildeck

36,00 €

60,00 €

96,00 €

500,00 €

mit Erlaubnis

100,00 €

Angaben ohne Gewδhr!

Bitte beachten Sie, dass einige Stδdte oder Gemeinden befristet ermδίigte Steuern

fόr ein aus dem Tierheim vermittelten Hund berechnen.

 

 

Die Kreisstadt Bad Hersfeld gewδhrt gemδί ihrer Hundesteuersatzung fόr Hunde,

die aus dem Tierheim erworben werden, eine Steuerbefreiung.

Diese gilt bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

DER HUNDEHALTER MUSS DIES GRUNDSΔTZLICH BEI DER STADT SO BEANTRAGEN!!!